FAQ - asano AG

Fragen und Antworten (FAQ) - asano AG

Fragen & Antworten

Fragen und Antworten (FAQ) - asano AG

  • Was ist / bedeutet asano?

    Die asano AG ist der erste Assekuradeur Deutschlands im Bereich der Krankenversicherung. Sie gestaltet private Zusatzkrankenversicherungstarife für gesetzliche Versicherte in enger Abstimmung mit der Gesetzlichen Krankenkasse. Diese Zusatzkrankenversicherungstarife ergänzen daher optimal die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

  • Was ist ein Assekuradeur?

    Unter einem Assekuradeur wird ein Mehrfachagent bzw. Versicherungsmakler mit weit reichender Zeichnungsvollmacht verstanden. Der Assekuradeur zeichnet für die Risikoträger das Risiko, erstellt die Versicherungspolicen, verwaltet die Verträge, zieht die Versicherungsprämien ein und zahlt die Leistungen aus.

    Die asano AG hat, für die angebotenen Versicherungsprodukte, die Zeichnungsvollmacht von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen. Die asano AG hat regelmäßig das Recht im eigenen Namen, aber für Rechnung eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen, Versicherungspolicen zu zeichnen und Schäden zu regulieren.

    Auf Grund der Handlungsvollmachten ist die asano AG mehr der Interessenssphäre eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen zuzuordnen.

  • Welche Produkte bieten wir Ihnen aktuell an?

    Mit dem asano Zahnschutzprogramm erhalten Sie das beste Preis-/ Leistungsverhältnis in der jeweiligen Leistungsklasse.

    Mit unserer Unfall-Rente bieten wir Ihnen als einziger Anbieter in der BRD einen idealen Lückenschluss zu üblichen, einfachen Produkten der Branche.

    Unser Auslandsreisekrankenschutz ist jenseits des Üblichen und leistet Ihnen die weltweite Sicherheit, die Sie benötigen.

    Für die Produktlinien Ambulante Zusatzversicherung und Pflegeversicherung stellen wir Ihnen über Kooperationspartner ein individuelles Angebot zur Verfügung.

    An weiteren asano – Produkten arbeiten wir im Moment.

  • Wem stehen diese Tarife zur Verfügung?

    Unsere Tarife stehen allen Mitglieder einer deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.
  • Wie wird mit dem Datenschutz umgegangen?

    Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist ein wichtiger Aspekt, dem wir im Rahmen unserer betrieblichen Verfahren besondere Aufmerksamkeit widmen. Nähere Informationen erhalten Sie auf Datenschutz.

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Wir sind jederzeit gerne persönlich für Sie da! Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns. Telefonisch oder per E-Mail.

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FAQ - Pflege

Fragen und Antworten (FAQ) - pflege

Fragen & Antworten

Fragen und Antworten (FAQ) - pflege

  • Was ist die staatliche geförderte Pflegevorsorge pflege*?

    Die gesetzliche Pflegeversicherung fängt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten auf. Seit Januar 2013 beteiligt sich der Staat an den Beiträgen einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge. Damit diese staatliche Förderung gezahlt wird, muss diese zusätzliche private Pflegevorsorge bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllen. pflege* erfüllt diese Bedingungen und wird daher staatlich gefördert.
  • Was ist die Ergänzungspflegevorsorge pflege**?

    Die Ergänzungspflegevorsorge pflege** ist eine zusätzliche private Pflegevorsorge, welche im Pflegefall zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung und zur staatlich geförderten Pflegevorsorge leistet.
  • Was ist die Ergänzungspflegevorsorge pflege***?

    Die Ergänzungspflegevorsorge pflege*** ist eine private Zusatzversicherung, die nicht die soziale oder private Pflegeversicherung ganz oder teilweise ersetzt, sondern diese ergänzt.
  • Warum wurde diese Regelung geschaffen?

    Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) hat die Bundesregierung auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen der Pflege in der Zukunft reagiert. Mit der Förderung der privaten Pflegevorsorge sollen Bürger dabei unterstützt werden, eigenverantwortlich für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.
  • Wer kann die staatlich geförderte Pflegevorsorge pflege* abschließen?

    Die geförderte Pflege-Zusatzversicherung pflege* kann von allen abgeschlossen werden, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale oder private Pflege-Pflichtversicherung) versichert sind, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und noch keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit beziehen oder jemals bezogen haben.
  • Wer kann die Ergänzungspflegevorsorge pflege** abschließen?

    Die Ergänzungspflegevorsorge pflege** kann von allen abgeschlossen werden, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale oder private Pflege-Pflichtversicherung) versichert sind, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, noch keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit beziehen oder jemals bezogen haben und darüber hinaus die staatlich geförderte Pflegevorsorge pflege* abgeschlossen haben.
  • Wie hoch ist die staatliche Förderung?

    Die staatliche Förderung beträgt 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr. Eine Pflege-Zusatzversicherung ist dann förderfähig, wenn der Eigenbeitrag des Versicherten mindestens 10 Euro monatlich beträgt. Die staatliche Förderung wird jeweils nur für einen Vertrag pro Person gezahlt.
  • Wer kann die Ergänzungspflegevorsorge pflege*** abschließen?

    Die Ergänzungspflegevorsorge pflege*** kann von allenabgeschlossen werden, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale oder private Pflege-Pflichtversicherung) versichert sind.
  • Wie wird die staatliche Förderung beantragt und ausgezahlt?

    Die staatliche Förderung wird durch das Versicherungsunternehmen beantragt und auch die Auszahlung der staatlichen Förderung erfolgt an die Versicherungsgesellschaft. Ihr zu zahlender Beitrag wird direkt von vornherein um die Förderung reduziert.
  • Was ist bei pflege* versichert?

    Die Höhe des Beitrages und der Leistungen richten sich nach dem Eintrittsalter. Das Gesetz sieht vor, dass das Pflegemonatsgeld in Pflegestufe III mindestens 600 Euro betragen muss. Darüber hinaus darf der Eigenbeitrag 10 Euro monatlich nicht unterschreiten.

    Der Leistungsumfang beträgt in

    • Pflegestufe 0: 10%
    • Pflegestufe 1: 30%
    • Pflegestufe 2: 70%
    • Pflegestufe 3: 100%

    des vereinbarten Pflegemonatsgeldes der Pflegestufe 3

  • Was ist bei pflege** versichert?

    Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem zu zahlenden Beitrag. Diese werden zusätzlich zu den Leistungen der staatlich geförderten Pflegevorsorge pflege* gezahlt. Da bei Eintritt des Pflegefalls eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) oder eine erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1) deutlich wahrscheinlicher ist, als die Einstufung in eine höhere Pflegestufe, sieht die Ergänzungsvorsorge pflege** hier auch höhere Leistungen vor.

    Der Leistungsumfang kann individuell erstellt werden. Folgende Leistungsinhalte können abgesichert werden:

    • Pflegemonatsgeld in den Pflegestufen 0, 1, 2 und 3
    • Leistung innerhalb von 48 Stunden
    • Beitragsfreistellung im Leistungsfall (auch für die staatlich geförderte Pflegevorsorge pflege*)
    • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    • Versicherungsdynamik vor Eintritt des Leistungsfalles
    • Leistungsdynamik (optional möglich)
    • Verdoppelung der Demenzleistung (optional möglich)
  • Was ist bei pflege*** versichert?

    Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem zu zahlenden Beitrag.

    Der Leistungsumfang kann individuell erstellt werden. Folgende Leistungsinhalte können abgesichert werden:

    • Pflegemonatsgeld in den Pflegestufen 0, 1, 2 und 3
    • Leistung innerhalb von 48 Stunden
    • Beitragsfreistellung im Leistungsfall
    • Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit
    • Beitragsfreistellung bei Arbeitsunfähigkeit
    • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    • Versicherungsdynamik vor Eintritt des Leistungsfalles
    • Leistungsdynamik nach Eintritt des Leistungsfalles
    • Verdoppelung der Demenzleistung
    • Unterstützungsleistungen, wie Sofortbeihilfe, Umbaukostenbeihilfe, Erholungsbeihilfe sowie Beerdigungsbeihilfe
    • Assistanceleistungen, wie Informations- und Beratungsleistungen zu Fragen rund um die Pflegeleistung sowie Vermittlungsleistung zur Versorgungssicherheit für ausgewählte Dienstleistungen
  • Was kann ich tun, um den Kaufkraftverlust meiner privaten Pflegevorsorge pflege* über die lange Laufzeit auszugleichen?

    Ihre Leistungen unterliegen über die Jahre einem inflationsbedingten Kaufkraftverlust. So hat z.B. ein Betrag von 600 Euro bei einer beispielhaften unterstellten Inflationsrate von 1,5% pro Jahr nach 30 Jahren nur noch eine Kaufkraft von etwa 380 Euro.

    In pflege* haben Sie die Möglichkeit das zuletzt vereinbarte Pflegemonatsgeld bis zum erstmaligen Eintritt der Pflegebedürftigkeit ohne Gesundheitsprüfung alle drei Jahre in der Pflegestufe 3 um 10%, maximal in Höhe der allgemeinen Inflationsrate zu erhöhen.

  • Ist eine Erhöhung des Leistungsumfangs später möglich?

    In pflege*** besteht die Möglichkeit das zuletzt vereinbarte Pflegemonatsgeld bis zum erstmaligen Eintritt der Pflegebedürftigkeit ohne Gesundheitsprüfung alle drei Jahre in der Pflegestufe 3 um 5% zu erhöhen (Versicherungsdynamik).

    Soweit vereinbart besteht darüber hinaus die Möglichkeit nach Eintritt des Leistungsfalles das vereinbarte Pflegemonatsgeld alle drei Jahre in der eingestuften Pflegestufe um 10% zu erhöhen (Leistungsdynamik).

    Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie besteht die Möglichkeit das versicherte Pflegemonatsgeld

    • innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages und maximal bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
    • innerhalb von 6 Monaten nach Tod eines leiblichen oder adoptierten Kindes, eines Ehepartners oder nach Scheidung um maximal 30% in der Pflegestufe 3 zu erhöhen.
  • Was beinhaltet die Beitragsbefreiung im Pflegefall, bei Arbeitslosigkeit oder bei Arbeitsunfähigkeit?

    Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit zum Pflegefall, arbeitslos oder arbeitsunfähig, kann er einen Antrag auf "Beitragsbefreiung" stellen, um seinen Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
  • Was kostet der Tarif pflege***?

    Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom gewählten Versicherungsumfang sowie vom Eintrittsalter und unter Umständen vom Gesundheitszustand.
  • Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

    In der staatlich geförderten Pflegevorsorge pflege* gibt es keine Gesundheitsprüfung.
    In den Ergänzungspflegevorsorgen pflege** sowie pflege*** haben Sie Fragen zur Gesundheit zu beantworten.

  • Gibt es ein Aufnahmehöchstalter?

    Nein. Solange keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen wurden oder bezogen werden, kann pflege* abgeschlossen werden.

    Für die Ergänzungspflegevorsorge pflege** liegt das Aufnahmehöchstalter bei 65 Jahren.

    Für die Ergänzungspflegevorsorge pflege*** gibt es ebenfalls kein Aufnahmehöchstalter.

  • Gibt es Wartezeiten?

    Das Gesetz sieht eine fünfjährige Wartezeit vor. Dies bedeutet, dass nach fünf Jahren – ab Vertragsbeginn – erstmalig Leistungen gewährt werden können. Nach Ablauf dieser Wartezeit können Leistungen in Anspruch genommen werden.

    Die vereinbarte Wartezeit von fünf Jahren entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.

    Die vereinbarte Wartezeit von fünf Jahren entfällt ebenfalls bei zusätzlichem Abschluss unserer Ergänzungspflegeversicherung pflege**.

    Die Ergänzungspflegevorsorgen pflege** sowie pflege*** sehen keine Wartezeiten vor.

  • Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?

    Der Versicherungsvertrag in der staatlich geförderten Pflegevorsorge pflege* gilt zunächst für die Dauer von zwei Jahren (Versicherungsjahr). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigt.

    Der Versicherungsvertrag in den Ergänzungspflegevorsorgen pflege** sowie pflege*** können monatlich gekündigt werden.

  • Verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch?

    Ja, solange der Vertrag der staatlich geförderten Pflegevorsorge pflege* nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

    Der Vertrag der Ergänzungspflegevorsorgen pflege** sowie pflege*** laufen auf unbestimmte Zeit. Diese können monatlich gekündigt werden.

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FAQ - Unfall-Rente

Fragen und Antworten (FAQ) - Unfall-Rente

Fragen & Antworten

Fragen und Antworten (FAQ) - Unfall-Rente

  • Welcher Tarif wird angeboten?

    Gegenstand des Tarifes „Unfall Rente“ ist eine Risikolebensversicherung mit unfallbedingter Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

  • Wie kann dieser Tarif beantragt werden?

    Die Tarife können online beantragt und abgeschlossen werden. Siehe hier.

    Darüber hinaus können Sie eine personalisierte und individuell für Sie erstellte Angebotsmappe mit Informationsmaterial sowie einem Antrag anfordern.

    Zum Abschluss der Tarife sind die persönlichen Angaben aller versicherten Personen, wie Namen, Geburtsdatum, Adresse, Krankenkasse, die Bankverbindung sowie die E-Mail-Adresse notwendig.

    Sämtliche Antrags- und Versicherungsunterlagen erhalten Sie im Anschluss per E-Mail zugesandt.

  • Wem steht dieser Tarif zur Verfügung?

    Dieser Tarif steht grundsätzlich jedem bis zu einem Eintrittsalter von 50 Jahren zur Verfügung.

    Weitere Voraussetzungen sind eine deutsche Adresse (Hauptwohnsitz) sowie eine deutsche Bankverbindung.

  • Was ist bei Tarif „Unfall Rente“ versichert?

    Der Tarif „Unfall Rente“ setzt sich aus zwei Elementen zusammen:

    • Risikolebensversicherung mit einer Todesfallleistung von 5.000 EUR
    • Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeitsrente mit einer individuell auszuwählenden monatlichen Rente
  • Was kostet dieser Tarif?

    Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom gewählten Versicherungsumfang sowie vom Eintrittsalter.
  • Wird der Beitrag bei Erreichen einer höheren Altersgruppe angepasst?

    Nein. Der Beitrag bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit von 5 Jahren konstant.
  • Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

    Nein.
  • Gibt es ein Aufnahmehöchstalter?

    Ja. Das Höchsteintrittsalter beträgt 50 Jahren.
  • Gibt es Wartezeiten?

    Nein.
  • Wer ist Ansprechpartner im Leistungsfall?

    Bei Fragen im Zusammenhang zu den versicherten Leistungen oder zum Leistungserstattungsprozess wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

    Sie erreichen uns telefonisch unter: 07031/4916740 oder über unser Kontaktformular.

  • Wie wird im Schadensfall abgerechnet?

    Im Schadensfall übermitteln Sie uns sämtliche Arztberichte, ärztliche Bescheinigungen, Diagnosehinweise, Krankenhausberichte sowie Unfallberichte zur Leistungsprüfung.
  • Wie lange läuft der Vertrag?

    Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren und endet danach, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  • Verlängert sich der Vertrag?

    Nein. Der Vertrag endet nach 5 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  • Kann ich den Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln?

    Eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung ist nicht möglich.
  • Kann ich die Auszahlung des Rückkaufswertes verlangen?

    Nein. Ein Rückkaufswert ist nicht vorhanden.
  • Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Versicherungsschutz besteht

    • zu dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt
    • jedoch nicht vor Erhalt des Versicherungsscheins
    • und Zahlung des Erstbeitrags

    Als Versicherungsbeginn kann immer nur der 1. eines Monats angegeben werden. Frühestens daher der 1. eines darauffolgenden Monats.

  • Was bedeutet "konstante Versicherungssumme"?

    Die Versicherungssumme ist die Leistung, welche im Todesfall fällig wird. "Konstante Versicherungssumme" bedeutet, dass diese Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert bleibt.
  • Ist Selbstmord mitversichert?

    Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrages drei Jahre vergangen sind..
  • Sind Kampfsportarten mitversichert?

    Schäden und Verletzungen, die bei der Ausübung von Kampfsportarten entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

    Folgende Kampfsportarten werden ausdrücklich versichert:

    Aikido, Fechten, Jogo do pau, Judo, Karate, Kendo, Krav Manga, Kung Fu, Luta Livre, Moderne Schwertkunst, Öl-Ringkampf, Pankration, Schwingen, Shaolin Kempo, Sumo, Taekwondo, Wing Tsun, Ringen, Capoeira sowie Maculele.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die vereinbarte Rente zu erhalten?

    Sind Sie nach Versicherungsbeginn mindestens drei Tage unfallbedingt arbeitsunfähig, zahlen wir die vereinbarte Rente für die Dauer von 3, 6 bzw. 12 Monaten in Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung..

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FAQ - Praxis

Fragen und Antworten (FAQ) - praxis

Fragen & Antworten

Fragen und Antworten (FAQ) - praxis

  • Wie können die praxis-Tarife beantragt werden?

    Die Tarife können online beantragt und abgeschlossen werden. Dies ist über folgende Websites möglich:

    Darüber hinaus können Sie eine personalisierte und individuell für Sie erstellte Angebotsmappe mit Informationsmaterial sowie einem Antrag anfordern.

    Zum Abschluss der Tarife sind die persönlichen Angaben aller versicherten Personen, wie Namen, Geburtsdatum, Adresse, Krankenkasse, die Bankverbindung sowie die E-Mail-Adresse notwendig.

    Sämtliche Antrags- und Versicherungsunterlagen erhalten Sie im Anschluss zugesandt.

  • Wem stehen diese Tarife zur Verfügung?

    Unsere Tarife stehen grundsätzlich allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und ohne Altersbegrenzung zur Verfügung. Lediglich Personen mit einer privaten Vollkrankenversicherung (PKV) stehen unsere Tarife nicht zur Verfügung.

    Weitere Voraussetzungen sind eine deutsche Adresse (Hauptwohnsitz) sowie eine deutsche Bankverbindung.

  • Was ist bei praxis plus versichert?

    Der Tarif praxis plus erstattet Ihnen Kosten für folgende Leistungen:

    • Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen zu 100% bis max. 125 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
    • Gesetzliche Zuzahlungen zu 100% bis max. 125 EUR je Kalenderjahr
    • Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland zu 100%
  • Was ist bei praxis extra versichert?

    Der Tarif praxis extra erstattet Ihnen Kosten für folgende Leistungen:

    • Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen zu 100% bis max. 250 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
    • Gesetzliche Zuzahlungen zu 100% bis max. 250 EUR je Kalenderjahr
    • Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland zu 100%
    • Sehhilfen zu 100% bis max. 250 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
    • Lasik-Zuschuss alternativ zur Sehhilfenversorgung zu 100% bis max. 500 EUR
    • Hilfsmittel zu 100% bis max. 250 EUR je Kalenderjahr
    • Naturheilkunde und Heilpraktikerleistungen sowie alternative Arzneimittel zu 80% bis max. 250 EUR je Kalenderjahr
  • Was ist bei praxis optimal versichert?

    Der Tarif praxis*** erstattet Ihnen Kosten für folgende Leistungen:

    • Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen zu 100% bis max. 750 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
    • Gesetzliche Zuzahlungen zu 100% bis max. 250 EUR je Kalenderjahr
    • Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland zu 100%
    • Sehhilfen zu 100% bis max. 375 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
    • Lasik-Zuschuss alternativ zur Sehhilfenversorgung zu 100% bis max. 1.000 EUR
    • Hilfsmittel zu 100% bis max. 750 EUR je Kalenderjahr
    • Naturheilkunde und Heilpraktikerleistungen sowie alternative Arzneimittel zu 80% bis max. 750 EUR je Kalenderjahr
  • Was kosten die Tarife praxis plus, praxis extra, bzw. praxis optimal?

    Siehe in den jeweiligen Webseiten:

  • Wird der Beitrag bei Erreichen einer höheren Altersgruppe angepasst?

    Ja, sobald eine Person das 20., 35., 45., 55. bzw. 65. Lebensjahr vollendet hat, ist ab Beginn des auf diesen Zeitpunkt folgenden Versicherungsjahres der Beitrag der nächst höheren Altersgruppe zu zahlen.
  • Gibt es ein Aufnahmehöchstalter?

    Nein.
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung?

    Nein. Bitte beachten Sie allerdings die Höchsterstattungsgrenzen zu den einzelnen Leistungsarten.
  • Gibt es Leistungsbegrenzung oder Leistungsstaffelung?

    Ja. Bitte beachten Sie allerdings die Höchsterstattungsgrenzen zu den einzelnen Leistungsarten.
  • Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

    Im Tarif praxis plus gibt es keine Gesundheitsprüfung.

    In den Tarifen praxis extra sowie praxis optimal gibt es eine vereinfachte Gesundheitsprüfung.

  • Gibt es Wartezeiten?

    Nein. Wir verzichten auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten.
  • Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?

    Der Vertrag gilt zunächst für zwei Jahre ab Versicherungsbeginn.

    Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherungsnehmer nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigt.

    Die Kündigung kann auf bestimmte versicherte Personen begrenzt werden.

  • Verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch?

    Ja, Sie sind weiterhin versichert, solange der Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird.
  • Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Versicherungsschutz besteht

    • zu dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt
    • jedoch nicht vor Erhalt des Versicherungsscheins
    • und Zahlung des Erstbeitrags

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FAQ - Reise / Urlaub

Fragen und Antworten (FAQ) - Reise / Urlaub

Fragen & Antworten

Fragen und Antworten (FAQ) - Reise / Urlaub

  • Wichtige Informationen rund um Corona

    Bitte beachten Sie:

    Aktuell bestehen auf Grund des Corona-Virus für einige Teile der Welt Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Unsere Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie nur bei Reisehinweisen, nicht wenn eine Reisewarnung besteht. Wenn während Ihrer Reise eine Reisewarnung in Kraft tritt, müssen Sie uns den Zeitpunkt nachweisen. Versicherungsschutz besteht bis zum regulär geplanten Rückreisetermin. Kriegsgebiete sind hierbei allerdings ausgeschlossen.

    In der aktuellen Situation kann es zu Einschränkungen in der medizinischen Versorgung vor Ort kommen. Sofern die Gesundheitssysteme im Reiseland an ihre Grenzen kommen, besteht auch die Gefahr einer Unterversorgung.

    Wir empfehlen Ihnen daher: Besorgen Sie sich vor Beginn der Reise eine ausreichende Menge der Medikamente, die Sie dauerhaft einnehmen. Planen Sie dabei auch etwas Puffer für eine verzögerte Heimreise ein, denn die Beschaffung von Dauermedikamenten ist kein Leistungsinhalt in der Auslandsreisekrankenversicherung.

    Haben Sie eine Vorerkrankung? Dann empfehlen wir Ihnen, die Reisefähigkeit von Ihrem Hausarzt schriftlich bestätigen zulassen.

    Beachten Sie bitte auch, dass wir nur medizinisch notwendige und sinnvolle Rücktransporte aus dem Ausland organisieren. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir medizinische Rücktransporte derzeit nicht immer reibungslos bzw. kurzfristig durchführen können, da es erhebliche Einschränkungen im Luftverkehr gibt. Des Weiteren fehlt oft auch medizinisches Begleitpersonal.

    Besteht der Schutz auch bei einer Corona-Erkrankung?

    Ja, die Kosten für die medizinische Behandlung sind im Leistungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.

    Was gilt, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?

    Werden Sie krankheitsbedingt oder als Vorsorgemaßnahme unter Quarantäne gestellt, sind die durch die Quarantäne entstehenden (Zusatz-) Kosten nicht über die Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.

    Wir übernehmen die Kosten für Tests, die ärztlich angeordnet wurden. Kosten für den Test zum vorsorglichen Ausschluss der Corona-Erkrankung oder andere präventive Maßnahmen (z. B. Masken, Hygieneartikel...) übernehmen wir nicht. Auch weitere (Zusatz-) Kosten, die infolge fehlender oder verspäteter Heimreise-Möglichkeiten entstehen (z. B. Unterbringungs- oder Umbuchungskosten) sind keine Leistung der Auslandsreisekrankenversicherung.

    Wo bekomme ich offizielle Informationen zum Thema Auslandsreisen? 

  • Wie können die reise-Tarife beantragt werden?

    Die Reise-Tarife können ausschließlich online beantragt und abgeschlossen werden. Dies ist über folgende Website möglich.

    Sämtliche Antragsunterlagen und Policen erhalten Sie von asano per E-Mail zugesandt.

  • Wem stehen diese Tarife zur Verfügung?

    Allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, ohne Altersbegrenzung. Lediglich privat versicherte Personen steht dieser Tarif nicht zur Verfügung. Im Online-Antrag sind die entsprechenden Angaben zu machen.
  • Worin unterscheiden sich die beiden Tarife reise single und reise family?

    Der Tarif reise single kann von Einzelpersonen abgeschlossen werden. Der Tarif reise family kann von Paaren und Familien abgeschlossen werden.
  • Für welche Personen besteht im Tarif reise family (für Paaren und Familien) Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Versicherungsnehmer, auf in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- bzw. Lebenspartner sowie die Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Der Versicherungsschutz für mitversicherte Kinder endet zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

  • Was beinhalten diese Tarife?

    Versicherungsleistungen:

    • Ärztliche Leistungen
    • Arznei- und Verbandmittel
    • Physikalisch-medizinische Leistungen
    • Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
    • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
    • Krankenrücktransport nach Deutschland
    • stationäre Heilbehandlung
    • Transport und Verlegung innerhalb des Urlaubslandes
    • Betreuung eines mindesjährigen Kindes
    • Rettungs- und Bergungskosten
    • Überführung bzw. Bestattung
  • Für welche Dauer des Auslandsaufenthaltes besteht Versicherungsschutz?

    Versicherungsschutz besteht für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, bis zu einer Dauer von jeweils 56 Tagen.
  • Kann die Auslandsreisekrankenversicherung auch für dienstliche Reisen abgeschlossen werden?

    Ja, die Reisetarife gelten für Urlaubs- und Business Reisen.
  • Welche Leistungshöhe wird erstattet?

    Die Erstattung wird bis zu einer Höhe von 100% übernommen, unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen für einzelne Leistungspunkte (siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen).

  • Was kostet der Tarif reise single bzw. reise family?

    Siehe unter den entsprechenden Webseiten.

  • Wird der Beitrag bei Erreichen einer höheren Altersgruppe angepasst?

    Ja, ab 66 Jahren.
  • Gibt es ein Aufnahmehöchstalter?

    Nein.
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung?

    Bei jedem Versicherungsfall trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt von 100,– EUR, sofern wir dies mit Ihnen vereinbart haben.
  • Gibt es Leistungsbegrenzung oder Leistungsstaffelung?

    Nein. Bitte beachten Sie die Höchstgrenzen für einzelne Leistungspunkte (siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen).

  • Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

    Nein.
  • Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?

    Der Versicherungsvertrag gilt zunächst für die Dauer eines Jahres (Versicherungsjahr). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigt.
  • Verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch?

    Ja, der Kunde ist weiterhin weltweit im Ausland versichert, solange er den Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigt
  • Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Versicherungsschutz besteht sobald der Versicherungsnehmer von der asano AG den Versicherungsschein erhalten hat und die erste Beitragszahlung erfolgt ist.

    Der Versicherungsnehmer hat in jedem Fall vor Reiseantritt den Antrag zu stellen und die Beitragszahlung zu veranlassen.

  • Wen kann ich erreichen, wenn ich aus dem Ausland Hilfe benötige?

    Bitte wenden Sie sich an unseren weltweiten 24-Stunden-Notruf-Service unter +49 931 2795-255

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