Egal, wohin Ihre nächste Reise Sie führt.
Ob Urlaubs- oder Geschäftsreise, den asano Reiseschutz sollten Sie immer im Gepäck haben.
Fahren Sie los… denn, "die schönsten Geschichten befinden sich zwischen den Seiten im Reisepass“.
Für jeden Anlass finden Sie hier Ihren perfekten Reiseschutz.
asano wünscht Ihnen eine schöne Reise.
(Quelle: Auswärtiges Amt , 2019)
(Quelle: Auswärtiges Amt , 29.12.2014)
Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Weiter Informationen finden sie hier
Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
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Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt dem Auswärtigen Amt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen bzw. Reisewarnungen enthaltenen Empfehlungen zu beachten. Sie sollten bei Auslandsreisen immer einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abschließen. Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen durch die Auslandsvertretungen werden Ihnen entsprechend den Vorschriften des Konsulargesetzes in Rechnung gestellt.
Hier geht es um die „Krisenvorsorgeliste, die auch vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt wird.
Das gilt insbesondere auch bei Reisen in ferne Länder. Die Vorbeugung richtet sich dabei nach Reiseziel und Aufenthaltsdauer, nach Reisestil, Jahreszeit und individuellen Bedürfnissen.
Wir können Ihnen an dieser Stelle nur empfehlen, dass Sie Ihre bevorstehende Reise rechtzeitig und sorgfältig planen.
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland bietet Ihnen hierfür
wertvolle Tipps, die Sie sich anschauen sollten.
Weitere Wichtige Informationen zu Ihrer reisemedizinischen Vorsorge
Detailliertere Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) unter https://www.bfarm.de/DE/Home/home_node.html
Hier finden Sie Prospekte, Versicherungsbedingung, Flyer, Produktinformationen, u.v.m.
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