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Fragen und Antworten (FAQ) - Reise / gut zu wissen

Wichtige Informationen rund um Corona

Bitte beachten Sie:

Aktuell bestehen auf Grund des Corona-Virus für einige Teile der Welt Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Unsere Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie nur bei Reisehinweisen, nicht wenn eine Reisewarnung besteht. Wenn während Ihrer Reise eine Reisewarnung in Kraft tritt, müssen Sie uns den Zeitpunkt nachweisen. Versicherungsschutz besteht bis zum regulär geplanten Rückreisetermin. Kriegsgebiete sind hierbei allerdings ausgeschlossen.

In der aktuellen Situation kann es zu Einschränkungen in der medizinischen Versorgung vor Ort kommen. Sofern die Gesundheitssysteme im Reiseland an ihre Grenzen kommen, besteht auch die Gefahr einer Unterversorgung.

Wir empfehlen Ihnen daher: Besorgen Sie sich vor Beginn der Reise eine ausreichende Menge der Medikamente, die Sie dauerhaft einnehmen. Planen Sie dabei auch etwas Puffer für eine verzögerte Heimreise ein, denn die Beschaffung von Dauermedikamenten ist kein Leistungsinhalt in der Auslandsreisekrankenversicherung.

Haben Sie eine Vorerkrankung? Dann empfehlen wir Ihnen, die Reisefähigkeit von Ihrem Hausarzt schriftlich bestätigen zulassen.

Beachten Sie bitte auch, dass wir nur medizinisch notwendige und sinnvolle Rücktransporte aus dem Ausland organisieren. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir medizinische Rücktransporte derzeit nicht immer reibungslos bzw. kurzfristig durchführen können, da es erhebliche Einschränkungen im Luftverkehr gibt. Des Weiteren fehlt oft auch medizinisches Begleitpersonal.

Besteht der Schutz auch bei einer Corona-Erkrankung?

Ja, die Kosten für die medizinische Behandlung sind im Leistungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.

Was gilt, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?

Werden Sie krankheitsbedingt oder als Vorsorgemaßnahme unter Quarantäne gestellt, sind die durch die Quarantäne entstehenden (Zusatz-) Kosten nicht über die Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.

Wir übernehmen die Kosten für Tests, die ärztlich angeordnet wurden. Kosten für den Test zum vorsorglichen Ausschluss der Corona-Erkrankung oder andere präventive Maßnahmen (z. B. Masken, Hygieneartikel...) übernehmen wir nicht. Auch weitere (Zusatz-) Kosten, die infolge fehlender oder verspäteter Heimreise-Möglichkeiten entstehen (z. B. Unterbringungs- oder Umbuchungskosten) sind keine Leistung der Auslandsreisekrankenversicherung.

Wo bekomme ich offizielle Informationen zum Thema Auslandsreisen? 

Bekomme ich ein Angebot oder ein Formular zum Ausfüllen für die Buchung der Reiseversicherung zugesandt?
Sie können den Versicherungsschutz für Ihre Reiseversicherung nur online berechnen und abschließen. Ein schriftliches Angebot erstellen wir Ihnen auf Wunsch per E-Mail
Wie kann ich erkennen, dass die Buchung des Versicherungsschutzes auch geklappt hat?
Wenn Sie alle Daten eingegeben haben und auf "Vertrag abschließen" geklickt haben, erhalten Sie in wenigen Augenblicken den Text "Vielen Dank für Ihre Buchung" und nochmals eine Bestätigung der von Ihnen eingegeben Reisedaten zu Ihrer Reiseversicherung.
Gibt es eine schriftliche Bestätigung über den Versicherungsschutz?
Ja, direkt nach dem Abschluss bekommen Sie eine Bestätigung auf den Bildschirm mit den von Ihnen eingegebenen Reisedaten zum Abschluss Ihrer Reiseversicherung. Darüber hinaus bekommen Sie nochmals eine Bestätigung Ihres Abschlusses zur Reiseversicherung per E-Mail, sofern Sie den Versicherungsschein zur Reiseversicherung per E-Mail angefordert haben, erhalten Sie diesen etwas zeitverzögert nach Erstellung in einer zweiten E-Mail. Ansonsten wird Ihnen der Versicherungsschein am nächsten Werktag mit der Post zugesandt.
Bis zu welchem Alter kann ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen?
Eine Altersbegrenzung für den Vertragsschluss für eine Auslandsreise-Krankenversicherung bis 60 Tage gibt es nicht. Bei Reisen bis 365 Tage ist das 74. Lebensjahr vorgesehen.
Ist eine Verlängerung der Auslandsreiseversicherung während der Reise bis 365 Tage möglich?

Bei unseren Jahresverträgen, den „single“ oder „family“ – Tarifen endet der Versicherungsschutz einer Einzelreise nach 60 Tagen.

Die Verlängerung bei den Tarifen „longtravel“, „work & travel“ während der Reise ist nur unter Umständen möglich. Dies müssten Sie uns in Textform erläutern!

Bemessen Sie beim Abschluss Ihren Rückreisezeitpunkt großzügig. Falls Sie frühzeitig Heimkehren, senden Sie uns die Reiseunterlagen und wir erstatten den überzahlten Zeitraum zurück.

Was mache ich, wenn sich die Reise verschiebt?
Bitte senden Sie uns eine kurze E-Mail mit den neuen Reisedaten unter Angabe der Versicherungsscheinnummer. Wir geben Ihnen dann Bescheid, was in Ihrem Fall weiter zu tun ist.
Kann man für Reisen von ausländischen Gästen in die Bundesrepublik Deutschland eine Krankenversicherung abschließen?
Ja, der ausländische Staatsbürger schließt die Versicherung vor Antritt der Reise ab. Änderungen sind nur vor Reisebeginn mögich.
Was ist bei vorzeitiger Rückreise bei der Auslandsreise-Krankenversicherung bis 365 Tage zu tun?
Bitte reichen Sie uns nach Ihrer Rückreise einen Nachweis ein, z.B. die Flugtickets. Dann rechnen wir den Vertrag zu dem Rückreisezeitpunkt ab und erstatten den zuviel gezahlten Beitrag.
Wen kann ich erreichen, wenn ich aus dem Ausland eine Frage zum Versicherungsschutz habe?

Zu den üblichen Bürozeiten erreichen Sie uns unter +49 7031 4916740.
Alternativ wählen Sie die 24h Notfall-Hotline, die Sie im Versicherungsschein finden.

Was muss ich in Bezug auf meine Auslandsreise-Krankenversicherung tun, wenn ich im Ausland erkranke?

Bei kleineren Rechnungen z.B. Apotheke, ambulante Versorgung, etc. gehen Sie bitte in Vorleistung und reichen Ihre Originalbelege nach Rückkehr bei uns ein.

Falls eine stationäre Einweisung droht nehmen Sie unverzüglich Kontakt über unserer 24h Notfall-Hotline auf.

Bis zu welchem Zeitpunkt vor der Reise kann ich eine Reiserücktrittkosten-Versicherung abschließen?

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.

Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten-Versicherung am Buchungstag oder am Folgetag abgeschlossen wurde.

Gilt der Beitrag für die Rücktrittskosten-Versicherung für alle versicherten Personen oder nur für eine Person?
Der Beitrag berechnet sich aufgrund des Reisepreises. Bitte geben Sie bei Antragsstellung deshalb den Gesamtpreis für alle Personen Ihrer Reise an.
Ich habe unterschiedliche Buchungsdaten, da ich Hotel, Flug und Mietwagen an unterschiedlichen Tagen gebucht habe. Muss ich nun alles einzeln versichern?

Wir gehen davon aus, dass die Einzelbuchungen für ein Reise-Erlebnis gebucht wurden. Insofern müssen Sie die Summe der Einzelpositionen bei der Reiserücktritt angeben. Die Reiserücktrittversicherung endet mit den Antritt der Reise!

Falls Sie auch eine Reiseabbruch-Versicherung eingeschlossen haben, endet diese mit dem geplanten Ende der Reise!

Bis zu welchem Reisepreis kann ich eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen?
Der maximal versicherbare Reisepreis der Reiserücktrittskosten-Versicherung beträgt 10.000 EUR.
Ich habe meine Police für die Reiserücktrittskosten-Versicherung erhalten, nun endet die Versicherungsdauer zu dem Zeitpunkt, an dem ich meine Reise beginne. Ist das korrekt?
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung kann nur bis zum Reiseantritt in Anspruch genommen werden. Deshalb endet die Versicherungsdauer zu Beginn der Reise.
Was muss ich in Bezug auf meine Reiserücktrittskosten-Versicherung tun, wen ich vor Antritt der Reise erkranke?
Wer vor Reiseantritt erkrankt, muss umgehend stornieren - denn alle höheren Kosten, die nach Eintritt der Krankheit vom Veranstalter verlangt werden, gehen zu Lasten des Kunden. Eine Erkrankung muss objektiv ärztlich diagnostiziert werden und unerwartet auftreten, damit die Reiserücktrittskosten-Versicherung greift. Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.
Besteht auch Versicherungsschutz, wenn der Arbeitgeber den Urlaub zurückzieht?
Nein, dies ist kein versicherter Rücktrittsgrund.
Ist es versichert, wenn nur eine Person Führerschein, Sprachkenntnisse, Bootsführerschein usw. also eine für die Reise notwendige Voraussetzung besitzt und diese Person erkrankt?

Laut unseren Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung ist dies kein Grund, dass die gesamte Gruppe von der Reise zurücktritt.

Was bedeutet schwere Erkrankung?

Beispiele für unerwartete schwere Erkrankungen: Blinddarmentzündung, Herzinfarkt, Lungenentzündung, eitrige Mandelentzündung, Hörsturz, Nervenversagen.

Keine schweren Erkrankungen sind z.B. leichtere Form des Durchfalls, Erkältung.

Die Schwere der Erkrankung wird im Einzelfall geprüft.

KOOPERATIONEN

Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen:

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FRAGEN & ANTWORTEN

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