Aktuell bestehen auf Grund des Corona-Virus für einige Teile der Welt Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Unsere Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie nur bei Reisehinweisen, nicht wenn eine Reisewarnung besteht. Wenn während Ihrer Reise eine Reisewarnung in Kraft tritt, müssen Sie uns den Zeitpunkt nachweisen. Versicherungsschutz besteht bis zum regulär geplanten Rückreisetermin. Kriegsgebiete sind hierbei allerdings ausgeschlossen.
In der aktuellen Situation kann es zu Einschränkungen in der medizinischen Versorgung vor Ort kommen. Sofern die Gesundheitssysteme im Reiseland an ihre Grenzen kommen, besteht auch die Gefahr einer Unterversorgung.
Wir empfehlen Ihnen daher: Besorgen Sie sich vor Beginn der Reise eine ausreichende Menge der Medikamente, die Sie dauerhaft einnehmen. Planen Sie dabei auch etwas Puffer für eine verzögerte Heimreise ein, denn die Beschaffung von Dauermedikamenten ist kein Leistungsinhalt in der Auslandsreisekrankenversicherung.
Haben Sie eine Vorerkrankung? Dann empfehlen wir Ihnen, die Reisefähigkeit von Ihrem Hausarzt schriftlich bestätigen zulassen.
Beachten Sie bitte auch, dass wir nur medizinisch notwendige und sinnvolle Rücktransporte aus dem Ausland organisieren. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir medizinische Rücktransporte derzeit nicht immer reibungslos bzw. kurzfristig durchführen können, da es erhebliche Einschränkungen im Luftverkehr gibt. Des Weiteren fehlt oft auch medizinisches Begleitpersonal.
Ja, die Kosten für die medizinische Behandlung sind im Leistungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.
Werden Sie krankheitsbedingt oder als Vorsorgemaßnahme unter Quarantäne gestellt, sind die durch die Quarantäne entstehenden (Zusatz-) Kosten nicht über die Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.
Wir übernehmen die Kosten für Tests, die ärztlich angeordnet wurden. Kosten für den Test zum vorsorglichen Ausschluss der Corona-Erkrankung oder andere präventive Maßnahmen (z. B. Masken, Hygieneartikel...) übernehmen wir nicht. Auch weitere (Zusatz-) Kosten, die infolge fehlender oder verspäteter Heimreise-Möglichkeiten entstehen (z. B. Unterbringungs- oder Umbuchungskosten) sind keine Leistung der Auslandsreisekrankenversicherung.
Bei unseren Jahresverträgen, den „single“ oder „family“ – Tarifen endet der Versicherungsschutz einer Einzelreise nach 60 Tagen.
Die Verlängerung bei den Tarifen „longtravel“, „work & travel“ während der Reise ist nur unter Umständen möglich. Dies müssten Sie uns in Textform erläutern!
Bemessen Sie beim Abschluss Ihren Rückreisezeitpunkt großzügig. Falls Sie frühzeitig Heimkehren, senden Sie uns die Reiseunterlagen und wir erstatten den überzahlten Zeitraum zurück.
Zu den üblichen Bürozeiten erreichen Sie uns unter +49 7031 4916740.
Alternativ wählen Sie die 24h Notfall-Hotline, die Sie im Versicherungsschein finden.
Bei kleineren Rechnungen z.B. Apotheke, ambulante Versorgung, etc. gehen Sie bitte in Vorleistung und reichen Ihre Originalbelege nach Rückkehr bei uns ein.
Falls eine stationäre Einweisung droht nehmen Sie unverzüglich Kontakt über unserer 24h Notfall-Hotline auf.
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten-Versicherung am Buchungstag oder am Folgetag abgeschlossen wurde.
Wir gehen davon aus, dass die Einzelbuchungen für ein Reise-Erlebnis gebucht wurden. Insofern müssen Sie die Summe der Einzelpositionen bei der Reiserücktritt angeben. Die Reiserücktrittversicherung endet mit den Antritt der Reise!
Falls Sie auch eine Reiseabbruch-Versicherung eingeschlossen haben, endet diese mit dem geplanten Ende der Reise!
Laut unseren Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung ist dies kein Grund, dass die gesamte Gruppe von der Reise zurücktritt.
Beispiele für unerwartete schwere Erkrankungen: Blinddarmentzündung, Herzinfarkt, Lungenentzündung, eitrige Mandelentzündung, Hörsturz, Nervenversagen.
Keine schweren Erkrankungen sind z.B. leichtere Form des Durchfalls, Erkältung.
Die Schwere der Erkrankung wird im Einzelfall geprüft.
Hier finden Sie Prospekte, Versicherungsbedingung, Flyer, Produktinformationen, u.v.m.
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Hier finden Sie die passenden Antworten: