Bei unseren Jahresverträgen, den „single“ oder „family“ – Tarifen endet der Versicherungsschutz einer Einzelreise nach 60 Tagen.
Die Verlängerung bei den Tarifen „longtravel“, „work & travel“ während der Reise ist nur unter Umständen möglich. Dies müssten Sie uns in Textform erläutern!
Bemessen Sie beim Abschluss Ihren Rückreisezeitpunkt großzügig. Falls Sie frühzeitig Heimkehren, senden Sie uns die Reiseunterlagen und wir erstatten den überzahlten Zeitraum zurück.
Zu den üblichen Bürozeiten erreichen Sie uns unter +49 7031 4916740.
Alternativ wählen Sie die 24h Notfall-Hotline, die Sie im Versicherungsschein finden.
Bei kleineren Rechnungen z.B. Apotheke, ambulante Versorgung, etc. gehen Sie bitte in Vorleistung und reichen Ihre Originalbelege nach Rückkehr bei uns ein.
Falls eine stationäre Einweisung droht nehmen Sie unverzüglich Kontakt über unserer 24h Notfall-Hotline auf.
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten-Versicherung am Buchungstag oder am Folgetag abgeschlossen wurde.
Wir gehen davon aus, dass die Einzelbuchungen für ein Reise-Erlebnis gebucht wurden. Insofern müssen Sie die Summe der Einzelpositionen bei der Reiserücktritt angeben. Die Reiserücktrittversicherung endet mit den Antritt der Reise!
Falls Sie auch eine Reiseabbruch-Versicherung eingeschlossen haben, endet diese mit dem geplanten Ende der Reise!
Laut unseren Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung ist dies kein Grund, dass die gesamte Gruppe von der Reise zurücktritt.
Beispiele für unerwartete schwere Erkrankungen: Blinddarmentzündung, Herzinfarkt, Lungenentzündung, eitrige Mandelentzündung, Hörsturz, Nervenversagen.
Keine schweren Erkrankungen sind z.B. leichtere Form des Durchfalls, Erkältung.
Die Schwere der Erkrankung wird im Einzelfall geprüft.
Hier finden Sie Prospekte, Versicherungsbedingung, Flyer, Produktinformationen, u.v.m.
Sie haben Fragen zu unseren Zusatzkrankenversicherungen?
Hier finden Sie die passenden Antworten:
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