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Fragen und Antworten (FAQ) - praxis

Wie können die praxis-Tarife beantragt werden?

Die Tarife können online beantragt und abgeschlossen werden. Dies ist über folgende Websites möglich:

Darüber hinaus können Sie eine personalisierte und individuell für Sie erstellte Angebotsmappe mit Informationsmaterial sowie einem Antrag anfordern.

Zum Abschluss der Tarife sind die persönlichen Angaben aller versicherten Personen, wie Namen, Geburtsdatum, Adresse, Krankenkasse, die Bankverbindung sowie die E-Mail-Adresse notwendig.

Sämtliche Antrags- und Versicherungsunterlagen erhalten Sie im Anschluss zugesandt.

Wem stehen diese Tarife zur Verfügung?

Unsere Tarife stehen grundsätzlich allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und ohne Altersbegrenzung zur Verfügung. Lediglich Personen mit einer privaten Vollkrankenversicherung (PKV) stehen unsere Tarife nicht zur Verfügung.

Weitere Voraussetzungen sind eine deutsche Adresse (Hauptwohnsitz) sowie eine deutsche Bankverbindung.

Was ist bei praxis plus versichert?

Der Tarif praxis plus erstattet Ihnen Kosten für folgende Leistungen:

  • Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen zu 100% bis max. 125 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • Gesetzliche Zuzahlungen zu 100% bis max. 125 EUR je Kalenderjahr
  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland zu 100%
Was ist bei praxis extra versichert?

Der Tarif praxis extra erstattet Ihnen Kosten für folgende Leistungen:

  • Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen zu 100% bis max. 250 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • Gesetzliche Zuzahlungen zu 100% bis max. 250 EUR je Kalenderjahr
  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland zu 100%
  • Sehhilfen zu 100% bis max. 250 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • Lasik-Zuschuss alternativ zur Sehhilfenversorgung zu 100% bis max. 500 EUR
  • Hilfsmittel zu 100% bis max. 250 EUR je Kalenderjahr
  • Naturheilkunde und Heilpraktikerleistungen sowie alternative Arzneimittel zu 80% bis max. 250 EUR je Kalenderjahr
Was ist bei praxis optimal versichert?

Der Tarif praxis*** erstattet Ihnen Kosten für folgende Leistungen:

  • Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen zu 100% bis max. 750 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • Gesetzliche Zuzahlungen zu 100% bis max. 250 EUR je Kalenderjahr
  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland zu 100%
  • Sehhilfen zu 100% bis max. 375 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • Lasik-Zuschuss alternativ zur Sehhilfenversorgung zu 100% bis max. 1.000 EUR
  • Hilfsmittel zu 100% bis max. 750 EUR je Kalenderjahr
  • Naturheilkunde und Heilpraktikerleistungen sowie alternative Arzneimittel zu 80% bis max. 750 EUR je Kalenderjahr
Wird der Beitrag bei Erreichen einer höheren Altersgruppe angepasst?
Ja, sobald eine Person das 20., 35., 45., 55. bzw. 65. Lebensjahr vollendet hat, ist ab Beginn des auf diesen Zeitpunkt folgenden Versicherungsjahres der Beitrag der nächst höheren Altersgruppe zu zahlen.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein. Bitte beachten Sie allerdings die Höchsterstattungsgrenzen zu den einzelnen Leistungsarten.
Gibt es Leistungsbegrenzung oder Leistungsstaffelung?
Ja. Bitte beachten Sie allerdings die Höchsterstattungsgrenzen zu den einzelnen Leistungsarten.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Im Tarif praxis plus gibt es keine Gesundheitsprüfung.

In den Tarifen praxis extra sowie praxis optimal gibt es eine vereinfachte Gesundheitsprüfung.

Gibt es Wartezeiten?
Nein. Wir verzichten auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten.
Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?

Der Vertrag gilt zunächst für zwei Jahre ab Versicherungsbeginn.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherungsnehmer nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigt.

Die Kündigung kann auf bestimmte versicherte Personen begrenzt werden.

Verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch?
Ja, Sie sind weiterhin versichert, solange der Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht

  • zu dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt
  • jedoch nicht vor Erhalt des Versicherungsscheins
  • und Zahlung des Erstbeitrags
KOOPERATIONEN

Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen:

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FRAGEN & ANTWORTEN

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