• Wissenswertes zu Vollmachten & Verfügungen

    Vollmachten & Verfügungen

Vollmachten & Verfügungen

Die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen

Je älter Sie, Ihre Kinder oder Eltern und Großeltern werden, desto wichtiger wird es Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Unabhängig vom Alter können Sie durch Krankheit oder Unfall in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Dinge Ihres Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln können.

Wer entscheidet für Sie, wenn Ihnen etwas zustößt?

Das tragische Schicksal von Michael Schuhmacher ist ein warnendes Beispiel, wie ein harmloser Skiunfall sämtliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeiten beeinflussen kann.
In solchen Fällen muss eine „dritte“ (verwandte, nahestehende oder bevollmächtigte Person) Person die persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen und natürlich auch die wichtigen Entscheidungen in allen Vermögensfragen.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Meinung oder Ansicht, dass in derartigen Fällen eine automatische Vertretungsvollmacht durch Familienangehörige besteht.

Wichtig: Ehepartner, Kinder oder sonstige Familienangehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt!

Rechtsverbindliche Entscheidungen für volljährige Personen dürfen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 164 und 662 BGB) von dritten Personen nur dann durchgeführt werden, falls eine gültige Vollmacht vorhanden ist.

Ohne eine entsprechende Vollmacht wird ein gerichtlich bestellter, kostenpflichtiger Betreuer eingesetzt. Dieser stellt Anträge an das Gericht und trifft die Entscheidungen.
Mit einer entsprechenden Vollmacht bleiben Sie selbstbestimmt ohne teure und gerichtliche Beteiligung.


Vorsorgevollmacht

Mittels der Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Interessen bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen. Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens, die an Ihre Stelle für alle Lebensbereiche Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen soll.


Patientenverfügung

Patientenverfügungen sind rechtsverbindlich für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind Ihre Wünsche zu äußern und/oder erforderliche Auskünfte zu erteilen. Behandelnde Ärzte wie auch Familienangehörige sind verpflichtet, bei medizinischen Entscheidungen Ihren schriftlich geäußerten Willen in Bezug auf medizinische Versorgung und Behandlung zu beachten. Die Weisung, bei schwerer Krankheit keine lebensverlängernden Maßnahmen einzuleiten, ist hier einer der am meisten festgehaltenen Wünsche.


Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung weniger bekannt. Mittels einer solchen Verfügung bestimmen Sie eine persönliche Vertrauensperson. Sie können dadurch Ihre Interessen frühzeitig in Ihrem Sinne für den Fall einer Pflegebedürftigkeit regeln. Dadurch vermeiden Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch eine fremde Person. In der Regel werden in einer Betreuungsverfügung die Unterbringung, der Ort und die Art der Versorgung geregelt, sollte der Pflegefall eintreten.

Sorgerechtsverfügung

Die Sorgerechtsverfügung ist relativ unbekannt und ungenutzt. Sie gibt Ihnen als Vater, Mutter oder gemeinsam als Eltern die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger des Vertrauens für Ihre Kinder zu bestimmen. Sie können alternativ auch bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen. Dadurch legen Sie verantwortungsvoll fest bei wem die Kinder am besten aufgehoben sind für den Eintritt eines Unglücksfalls, der dazu führt, dass Sie für Ihre Kinder nicht mehr sorgen können – sei es durch Tod oder schwere Krankheit.

Überprüfen Sie Ihre Dokumente regelmäßig

Neben der Erstellung ist die regelmäßige Überwachung und ggf. Erneuerungen der Dokumente wichtig. Im Hinblick auf Veränderungen von persönlichen Rahmenbedingungen und Lebensumständen werden Anpassungen im Verlauf des Lebens erforderlich.

Wo finde ich meine Verfügungen?
Wer überwacht den Missbrauch und die Datenschutzbestimmungen?

Das beste Dokument ist sein Papier nicht Wert wenn es nicht gefunden wird oder von nicht autorisierten Personen verändert werden kann.

Wir empfehlen Ihnen eine neutrale und professionelle Institution für die Verwaltung Ihrer Vollmachten und Verfügungen. Es stehen hierfür entsprechende Einrichtungen zur Auswahl. Einige sind hier nachzulesen.

Haben Sie noch Fragen?

Zu unserem Service gehört selbstverständlich auch die telefonische Erreichbarkeit. Sie können uns zu den üblichen Bürozeiten gerne direkt anrufen.
KOOPERATIONEN

Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen:

DOWNLOAD

Hier finden Sie Prospekte, Versicherungsbedingung, Flyer, Produktinformationen, u.v.m.

FRAGEN & ANTWORTEN

Sie haben Fragen zu unseren Zusatzkrankenversicherungen?
Hier finden Sie die passenden Antworten:

© by asano AG. Alle Rechte vorbehalten.