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Fragen und Antworten (FAQ) - Unfall-Rente

Welcher Tarif wird angeboten?

Gegenstand des Tarifes „Unfall Rente“ ist eine Risikolebensversicherung mit unfallbedingter Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

Wie kann dieser Tarif beantragt werden?

Die Tarife können online beantragt und abgeschlossen werden. Siehe hier.

Darüber hinaus können Sie eine personalisierte und individuell für Sie erstellte Angebotsmappe mit Informationsmaterial sowie einem Antrag anfordern.

Zum Abschluss der Tarife sind die persönlichen Angaben aller versicherten Personen, wie Namen, Geburtsdatum, Adresse, Krankenkasse, die Bankverbindung sowie die E-Mail-Adresse notwendig.

Sämtliche Antrags- und Versicherungsunterlagen erhalten Sie im Anschluss per E-Mail zugesandt.

Wem steht dieser Tarif zur Verfügung?

Dieser Tarif steht grundsätzlich jedem bis zu einem Eintrittsalter von 50 Jahren zur Verfügung.

Weitere Voraussetzungen sind eine deutsche Adresse (Hauptwohnsitz) sowie eine deutsche Bankverbindung.

Was ist bei Tarif „Unfall Rente“ versichert?

Der Tarif „Unfall Rente“ setzt sich aus zwei Elementen zusammen:

  • Risikolebensversicherung mit einer Todesfallleistung von 5.000 EUR
  • Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeitsrente mit einer individuell auszuwählenden monatlichen Rente
Was kostet dieser Tarif?
Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom gewählten Versicherungsumfang sowie vom Eintrittsalter.
Wird der Beitrag bei Erreichen einer höheren Altersgruppe angepasst?
Nein. Der Beitrag bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit von 5 Jahren konstant.
Gibt es ein Aufnahmehöchstalter?
Ja. Das Höchsteintrittsalter beträgt 50 Jahren.
Wer ist Ansprechpartner im Leistungsfall?

Bei Fragen im Zusammenhang zu den versicherten Leistungen oder zum Leistungserstattungsprozess wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

Sie erreichen uns telefonisch unter: 07031/4916740 oder über unser Kontaktformular.

Wie wird im Schadensfall abgerechnet?
Im Schadensfall übermitteln Sie uns sämtliche Arztberichte, ärztliche Bescheinigungen, Diagnosehinweise, Krankenhausberichte sowie Unfallberichte zur Leistungsprüfung.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren und endet danach, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verlängert sich der Vertrag?
Nein. Der Vertrag endet nach 5 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich den Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln?
Eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung ist nicht möglich.
Kann ich die Auszahlung des Rückkaufswertes verlangen?
Nein. Ein Rückkaufswert ist nicht vorhanden.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht

  • zu dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt
  • jedoch nicht vor Erhalt des Versicherungsscheins
  • und Zahlung des Erstbeitrags

Als Versicherungsbeginn kann immer nur der 1. eines Monats angegeben werden. Frühestens daher der 1. eines darauffolgenden Monats.

Was bedeutet "konstante Versicherungssumme"?
Die Versicherungssumme ist die Leistung, welche im Todesfall fällig wird. "Konstante Versicherungssumme" bedeutet, dass diese Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert bleibt.
Ist Selbstmord mitversichert?
Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrages drei Jahre vergangen sind..
Sind Kampfsportarten mitversichert?

Schäden und Verletzungen, die bei der Ausübung von Kampfsportarten entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Folgende Kampfsportarten werden ausdrücklich versichert:

Aikido, Fechten, Jogo do pau, Judo, Karate, Kendo, Krav Manga, Kung Fu, Luta Livre, Moderne Schwertkunst, Öl-Ringkampf, Pankration, Schwingen, Shaolin Kempo, Sumo, Taekwondo, Wing Tsun, Ringen, Capoeira sowie Maculele.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die vereinbarte Rente zu erhalten?
Sind Sie nach Versicherungsbeginn mindestens drei Tage unfallbedingt arbeitsunfähig, zahlen wir die vereinbarte Rente für die Dauer von 3, 6 bzw. 12 Monaten in Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung..
KOOPERATIONEN

Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen:

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FRAGEN & ANTWORTEN

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