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Fragen und Antworten (FAQ) - Reise / Urlaub

Wichtige Informationen rund um Corona

Bitte beachten Sie:

Aktuell bestehen auf Grund des Corona-Virus für einige Teile der Welt Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Unsere Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie nur bei Reisehinweisen, nicht wenn eine Reisewarnung besteht. Wenn während Ihrer Reise eine Reisewarnung in Kraft tritt, müssen Sie uns den Zeitpunkt nachweisen. Versicherungsschutz besteht bis zum regulär geplanten Rückreisetermin. Kriegsgebiete sind hierbei allerdings ausgeschlossen.

In der aktuellen Situation kann es zu Einschränkungen in der medizinischen Versorgung vor Ort kommen. Sofern die Gesundheitssysteme im Reiseland an ihre Grenzen kommen, besteht auch die Gefahr einer Unterversorgung.

Wir empfehlen Ihnen daher: Besorgen Sie sich vor Beginn der Reise eine ausreichende Menge der Medikamente, die Sie dauerhaft einnehmen. Planen Sie dabei auch etwas Puffer für eine verzögerte Heimreise ein, denn die Beschaffung von Dauermedikamenten ist kein Leistungsinhalt in der Auslandsreisekrankenversicherung.

Haben Sie eine Vorerkrankung? Dann empfehlen wir Ihnen, die Reisefähigkeit von Ihrem Hausarzt schriftlich bestätigen zulassen.

Beachten Sie bitte auch, dass wir nur medizinisch notwendige und sinnvolle Rücktransporte aus dem Ausland organisieren. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir medizinische Rücktransporte derzeit nicht immer reibungslos bzw. kurzfristig durchführen können, da es erhebliche Einschränkungen im Luftverkehr gibt. Des Weiteren fehlt oft auch medizinisches Begleitpersonal.

Besteht der Schutz auch bei einer Corona-Erkrankung?

Ja, die Kosten für die medizinische Behandlung sind im Leistungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.

Was gilt, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?

Werden Sie krankheitsbedingt oder als Vorsorgemaßnahme unter Quarantäne gestellt, sind die durch die Quarantäne entstehenden (Zusatz-) Kosten nicht über die Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.

Wir übernehmen die Kosten für Tests, die ärztlich angeordnet wurden. Kosten für den Test zum vorsorglichen Ausschluss der Corona-Erkrankung oder andere präventive Maßnahmen (z. B. Masken, Hygieneartikel...) übernehmen wir nicht. Auch weitere (Zusatz-) Kosten, die infolge fehlender oder verspäteter Heimreise-Möglichkeiten entstehen (z. B. Unterbringungs- oder Umbuchungskosten) sind keine Leistung der Auslandsreisekrankenversicherung.

Wo bekomme ich offizielle Informationen zum Thema Auslandsreisen? 

Wie können die reise-Tarife beantragt werden?

Die Reise-Tarife können ausschließlich online beantragt und abgeschlossen werden. Dies ist über folgende Website möglich.

Sämtliche Antragsunterlagen und Policen erhalten Sie von asano per E-Mail zugesandt.

Wem stehen diese Tarife zur Verfügung?
Allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, ohne Altersbegrenzung. Lediglich privat versicherte Personen steht dieser Tarif nicht zur Verfügung. Im Online-Antrag sind die entsprechenden Angaben zu machen.
Worin unterscheiden sich die beiden Tarife reise single und reise family?
Der Tarif reise single kann von Einzelpersonen abgeschlossen werden. Der Tarif reise family kann von Paaren und Familien abgeschlossen werden.
Für welche Personen besteht im Tarif reise family (für Paaren und Familien) Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Versicherungsnehmer, auf in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- bzw. Lebenspartner sowie die Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Der Versicherungsschutz für mitversicherte Kinder endet zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Was beinhalten diese Tarife?

Versicherungsleistungen:

  • Ärztliche Leistungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Physikalisch-medizinische Leistungen
  • Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Krankenrücktransport nach Deutschland
  • stationäre Heilbehandlung
  • Transport und Verlegung innerhalb des Urlaubslandes
  • Betreuung eines mindesjährigen Kindes
  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Überführung bzw. Bestattung
Für welche Dauer des Auslandsaufenthaltes besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, bis zu einer Dauer von jeweils 56 Tagen.
Kann die Auslandsreisekrankenversicherung auch für dienstliche Reisen abgeschlossen werden?
Ja, die Reisetarife gelten für Urlaubs- und Business Reisen.
Welche Leistungshöhe wird erstattet?

Die Erstattung wird bis zu einer Höhe von 100% übernommen, unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen für einzelne Leistungspunkte (siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen).

Was kostet der Tarif reise single bzw. reise family?

Siehe unter den entsprechenden Webseiten.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Bei jedem Versicherungsfall trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt von 100,– EUR, sofern wir dies mit Ihnen vereinbart haben.
Gibt es Leistungsbegrenzung oder Leistungsstaffelung?

Nein. Bitte beachten Sie die Höchstgrenzen für einzelne Leistungspunkte (siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen).

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
Der Versicherungsvertrag gilt zunächst für die Dauer eines Jahres (Versicherungsjahr). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigt.
Verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch?
Ja, der Kunde ist weiterhin weltweit im Ausland versichert, solange er den Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigt
Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht sobald der Versicherungsnehmer von der asano AG den Versicherungsschein erhalten hat und die erste Beitragszahlung erfolgt ist.

Der Versicherungsnehmer hat in jedem Fall vor Reiseantritt den Antrag zu stellen und die Beitragszahlung zu veranlassen.

Wen kann ich erreichen, wenn ich aus dem Ausland Hilfe benötige?
Bitte wenden Sie sich an unseren weltweiten 24-Stunden-Notruf-Service unter +49 931 2795-255
KOOPERATIONEN

Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen:

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FRAGEN & ANTWORTEN

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