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Fragen und Antworten (FAQ) - pflege

Was ist die staatliche geförderte Pflegevorsorge pflege*?
Die gesetzliche Pflegeversicherung fängt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten auf. Seit Januar 2013 beteiligt sich der Staat an den Beiträgen einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge. Damit diese staatliche Förderung gezahlt wird, muss diese zusätzliche private Pflegevorsorge bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllen. pflege* erfüllt diese Bedingungen und wird daher staatlich gefördert.
Was ist die Ergänzungspflegevorsorge pflege**?
Die Ergänzungspflegevorsorge pflege** ist eine zusätzliche private Pflegevorsorge, welche im Pflegefall zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung und zur staatlich geförderten Pflegevorsorge leistet.
Was ist die Ergänzungspflegevorsorge pflege***?
Die Ergänzungspflegevorsorge pflege*** ist eine private Zusatzversicherung, die nicht die soziale oder private Pflegeversicherung ganz oder teilweise ersetzt, sondern diese ergänzt.
Warum wurde diese Regelung geschaffen?
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) hat die Bundesregierung auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen der Pflege in der Zukunft reagiert. Mit der Förderung der privaten Pflegevorsorge sollen Bürger dabei unterstützt werden, eigenverantwortlich für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.
Wer kann die staatlich geförderte Pflegevorsorge pflege* abschließen?
Die geförderte Pflege-Zusatzversicherung pflege* kann von allen abgeschlossen werden, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale oder private Pflege-Pflichtversicherung) versichert sind, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und noch keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit beziehen oder jemals bezogen haben.
Wer kann die Ergänzungspflegevorsorge pflege** abschließen?
Die Ergänzungspflegevorsorge pflege** kann von allen abgeschlossen werden, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale oder private Pflege-Pflichtversicherung) versichert sind, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, noch keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit beziehen oder jemals bezogen haben und darüber hinaus die staatlich geförderte Pflegevorsorge pflege* abgeschlossen haben.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die staatliche Förderung beträgt 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr. Eine Pflege-Zusatzversicherung ist dann förderfähig, wenn der Eigenbeitrag des Versicherten mindestens 10 Euro monatlich beträgt. Die staatliche Förderung wird jeweils nur für einen Vertrag pro Person gezahlt.
Wer kann die Ergänzungspflegevorsorge pflege*** abschließen?
Die Ergänzungspflegevorsorge pflege*** kann von allenabgeschlossen werden, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale oder private Pflege-Pflichtversicherung) versichert sind.
Wie wird die staatliche Förderung beantragt und ausgezahlt?
Die staatliche Förderung wird durch das Versicherungsunternehmen beantragt und auch die Auszahlung der staatlichen Förderung erfolgt an die Versicherungsgesellschaft. Ihr zu zahlender Beitrag wird direkt von vornherein um die Förderung reduziert.
Was ist bei pflege* versichert?

Die Höhe des Beitrages und der Leistungen richten sich nach dem Eintrittsalter. Das Gesetz sieht vor, dass das Pflegemonatsgeld in Pflegestufe III mindestens 600 Euro betragen muss. Darüber hinaus darf der Eigenbeitrag 10 Euro monatlich nicht unterschreiten.

Der Leistungsumfang beträgt in

  • Pflegestufe 0: 10%
  • Pflegestufe 1: 30%
  • Pflegestufe 2: 70%
  • Pflegestufe 3: 100%

des vereinbarten Pflegemonatsgeldes der Pflegestufe 3

Was ist bei pflege** versichert?

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem zu zahlenden Beitrag. Diese werden zusätzlich zu den Leistungen der staatlich geförderten Pflegevorsorge pflege* gezahlt. Da bei Eintritt des Pflegefalls eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) oder eine erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1) deutlich wahrscheinlicher ist, als die Einstufung in eine höhere Pflegestufe, sieht die Ergänzungsvorsorge pflege** hier auch höhere Leistungen vor.

Der Leistungsumfang kann individuell erstellt werden. Folgende Leistungsinhalte können abgesichert werden:

  • Pflegemonatsgeld in den Pflegestufen 0, 1, 2 und 3
  • Leistung innerhalb von 48 Stunden
  • Beitragsfreistellung im Leistungsfall (auch für die staatlich geförderte Pflegevorsorge pflege*)
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Versicherungsdynamik vor Eintritt des Leistungsfalles
  • Leistungsdynamik (optional möglich)
  • Verdoppelung der Demenzleistung (optional möglich)
Was ist bei pflege*** versichert?

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem zu zahlenden Beitrag.

Der Leistungsumfang kann individuell erstellt werden. Folgende Leistungsinhalte können abgesichert werden:

  • Pflegemonatsgeld in den Pflegestufen 0, 1, 2 und 3
  • Leistung innerhalb von 48 Stunden
  • Beitragsfreistellung im Leistungsfall
  • Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit
  • Beitragsfreistellung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Versicherungsdynamik vor Eintritt des Leistungsfalles
  • Leistungsdynamik nach Eintritt des Leistungsfalles
  • Verdoppelung der Demenzleistung
  • Unterstützungsleistungen, wie Sofortbeihilfe, Umbaukostenbeihilfe, Erholungsbeihilfe sowie Beerdigungsbeihilfe
  • Assistanceleistungen, wie Informations- und Beratungsleistungen zu Fragen rund um die Pflegeleistung sowie Vermittlungsleistung zur Versorgungssicherheit für ausgewählte Dienstleistungen
Was kann ich tun, um den Kaufkraftverlust meiner privaten Pflegevorsorge pflege* über die lange Laufzeit auszugleichen?

Ihre Leistungen unterliegen über die Jahre einem inflationsbedingten Kaufkraftverlust. So hat z.B. ein Betrag von 600 Euro bei einer beispielhaften unterstellten Inflationsrate von 1,5% pro Jahr nach 30 Jahren nur noch eine Kaufkraft von etwa 380 Euro.

In pflege* haben Sie die Möglichkeit das zuletzt vereinbarte Pflegemonatsgeld bis zum erstmaligen Eintritt der Pflegebedürftigkeit ohne Gesundheitsprüfung alle drei Jahre in der Pflegestufe 3 um 10%, maximal in Höhe der allgemeinen Inflationsrate zu erhöhen.

Ist eine Erhöhung des Leistungsumfangs später möglich?

In pflege*** besteht die Möglichkeit das zuletzt vereinbarte Pflegemonatsgeld bis zum erstmaligen Eintritt der Pflegebedürftigkeit ohne Gesundheitsprüfung alle drei Jahre in der Pflegestufe 3 um 5% zu erhöhen (Versicherungsdynamik).

Soweit vereinbart besteht darüber hinaus die Möglichkeit nach Eintritt des Leistungsfalles das vereinbarte Pflegemonatsgeld alle drei Jahre in der eingestuften Pflegestufe um 10% zu erhöhen (Leistungsdynamik).

Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie besteht die Möglichkeit das versicherte Pflegemonatsgeld

  • innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages und maximal bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • innerhalb von 6 Monaten nach Tod eines leiblichen oder adoptierten Kindes, eines Ehepartners oder nach Scheidung um maximal 30% in der Pflegestufe 3 zu erhöhen.
Was beinhaltet die Beitragsbefreiung im Pflegefall, bei Arbeitslosigkeit oder bei Arbeitsunfähigkeit?
Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit zum Pflegefall, arbeitslos oder arbeitsunfähig, kann er einen Antrag auf "Beitragsbefreiung" stellen, um seinen Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
Was kostet der Tarif pflege***?
Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom gewählten Versicherungsumfang sowie vom Eintrittsalter und unter Umständen vom Gesundheitszustand.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

In der staatlich geförderten Pflegevorsorge pflege* gibt es keine Gesundheitsprüfung.
In den Ergänzungspflegevorsorgen pflege** sowie pflege*** haben Sie Fragen zur Gesundheit zu beantworten.

Gibt es ein Aufnahmehöchstalter?

Nein. Solange keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen wurden oder bezogen werden, kann pflege* abgeschlossen werden.

Für die Ergänzungspflegevorsorge pflege** liegt das Aufnahmehöchstalter bei 65 Jahren.

Für die Ergänzungspflegevorsorge pflege*** gibt es ebenfalls kein Aufnahmehöchstalter.

Gibt es Wartezeiten?

Das Gesetz sieht eine fünfjährige Wartezeit vor. Dies bedeutet, dass nach fünf Jahren – ab Vertragsbeginn – erstmalig Leistungen gewährt werden können. Nach Ablauf dieser Wartezeit können Leistungen in Anspruch genommen werden.

Die vereinbarte Wartezeit von fünf Jahren entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.

Die vereinbarte Wartezeit von fünf Jahren entfällt ebenfalls bei zusätzlichem Abschluss unserer Ergänzungspflegeversicherung pflege**.

Die Ergänzungspflegevorsorgen pflege** sowie pflege*** sehen keine Wartezeiten vor.

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?

Der Versicherungsvertrag in der staatlich geförderten Pflegevorsorge pflege* gilt zunächst für die Dauer von zwei Jahren (Versicherungsjahr). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigt.

Der Versicherungsvertrag in den Ergänzungspflegevorsorgen pflege** sowie pflege*** können monatlich gekündigt werden.

Verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch?

Ja, solange der Vertrag der staatlich geförderten Pflegevorsorge pflege* nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Der Vertrag der Ergänzungspflegevorsorgen pflege** sowie pflege*** laufen auf unbestimmte Zeit. Diese können monatlich gekündigt werden.

KOOPERATIONEN

Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen:

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