• Redaktion Gesundheit

    Redaktion Gesundheit

    News aus der Gesundheitswelt.
Was bedeutet die GOZ auf Ihrer Zahnarztrechnung?

Was bedeutet die GOZ auf Ihrer Zahnarztrechnung?

Die GOÄ (Ärzte) und GOZ (Zahnärzte) bilden in Deutschland die Grundlage für die Berechnung und Vergütung der Leistungen, die im Zusammenhang mit einer ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung erbracht werden. Der Gebührenordnung kommt dabei eine Schutzfunktion der Patienten zu; denn eine Vergütung darf der Arzt oder Zahnarzt grundsätzlich nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind.

Vergütung der Leistungen auf Basis der GOÄ/GOZ

Jeder ärztlichen Leistung ist in der GOÄ/GOZ eine bestimmte Punktzahl zugeordnet. Sehr aufwendige Leistungen haben hohe, einfache Verrichtungen niedrige Punktzahlen. Multipliziert wird diese Punktzahl dann mit einem einheitlichen Punktwert.

Damit ergeben sich Gebührensätze, die den „allgemeinen“ Preis für (zahn)-oder ärztliche Leistungen darstellen. Der Arzt errechnet das Regelhonorar bzw. den Regelhöchstsatz endgültig, indem der Gebührensatz, abhängig von der Schwierigkeit der Behandlung und dem Zeitaufwand im individuellen Fall, mit einem Steigerungssatz multipliziert wird.

Regelsätze

Die (Steigerungs-)Sätze liegen im Regelfall a) für persönliche ärztliche Leistungen zwischen dem einfachen und dem 2,3fachen Satz,

  1. für zahnärztliche Leistungen zwischen dem einfachen und dem 2,3fachen Satz,

  2. für medizinisch-technische Leistungen (das sind Leistungen mit einem hohen Sachkostenanteil oder Leistungen, die der Arzt i.d.R. nicht selbst durchführt) zwischen dem einfachen und dem 1,8fachen Satz,

  3. für Laboruntersuchungen zwischen dem einfachen und dem 1,15fachen Satz.

Überschreitung der Regelhöchstsätze

In bestimmten Fällen darf der Arzt die Regelhöchstsätze bei persönlichen Leistungen bis zum 3,5fachen, bei medizinisch-technischen Leistungen bis zum 2,5fachen bzw. bei Laboruntersuchungen bis zum 1,3fachen Steigerungssatz („Höchstsatz“) überschreiten, wenn die Leistung besonders schwierig und zeitaufwendig ist, also deutlich vom Regelfall abweicht, und eine schriftliche Begründung gegeben wird, die „für den Zahlungspflichtigen (d.h. für den Patienten) verständlich und nachvollziehbar“ ist.
Will der Arzt auch diese Höchstsätze überschreiten, so muss mit dem Patienten eine sog. abweichende Vereinbarung (§ 2 GOÄ/GOZ) über eine höhere Vergütung getroffen werden.

Quelle: BMG
asano AG / Dezember 2021

KOOPERATIONEN

Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen:

DOWNLOAD

Hier finden Sie Prospekte, Versicherungsbedingung, Flyer, Produktinformationen, u.v.m.

FRAGEN & ANTWORTEN

Sie haben Fragen zu unseren Zusatzkrankenversicherungen?
Hier finden Sie die passenden Antworten:

© by asano AG. Alle Rechte vorbehalten.