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Körpereigene Knorpelzelltransplantation

Die autologe Knorpelzelltransplantation - Autologe Chondrozyten-Transplantation (ACT)

Seit über 20 Jahren wird die Transplantation eigener Knorpelzellen (Autologe Chondrozyten-Transplantation) erfolgreich zur Rekonstruktion des Knorpels, vor allem bei traumatischen Defekten oder bei Osteochondrosis Dissecans, eingesetzt. Besonders bei Defekten über 4 cm2 ist dieses Verfahren den bereits beschriebenen überlegen.

Hierbei werden gesunde Knorpelzellen aus einem unbelasteten Kniegelenkanteil entnommen, welche anschließend in einem Labor vermehrt und in Form eines Transplantates dem Arzt zurückgegeben werden. Diese Zellen werden in einem zweiten Eingriff dann in den Defekt eingesetzt. Die neue Generation der ACT verwendet ein Trägermaterial (Matrix) für die Zellen, das schneller, einfacher und gewebeschonender transplantiert werden kann. Der genaue Ablauf einer trägergekoppelten ACT wird im Folgenden erläutert

Die vollständige Information findet Ihr HIER:

Ein wesentlicher Fortschritt in der Entwicklung von autologen Zelltherapien zur minimalinvasiven Reparatur von traumatischen oder degenerativen Knieknorpelschäden wurde erzielt:

Dirk Hessel, Vorstandsvorsitzender der CO.DON AG: „Gerade im Zusammenhang mit dem laufenden Single Technology Appraisal für unser EU-weit zugelassenes Gelenkknorpelprodukt Spherox eine sehr gute Nachricht. Unser Produkt ist gegenwärtig das einzig erhältliche EU-weit zugelassene zellbasierte Arzneimittel für die Behandlung von Knorpelschäden im Kniegelenk. Mit unseren Markteintrittsvorbereitungen liegen wir absolut im Plan. Die Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte in Großbritannien (MHRA – Medicines & Healthcare products Regulatory Agency) hat uns die in dieser Woche die Großhandelserlaubnis erteilt – nun erwarten wir die ersten Behandlungen in den nächsten Wochen.“

Die Wiederherstellung der vollständigen Kniegelenksfunktion ist in der Regel nur durch physiotherapeutische Unterstützung möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der anfallenden Kosten. Die Regeln hierfür sind im SGB (Heilmittelverordnung) festgelegt.

Heilmittel im sozialrechtlichen Sinn sind äußerliche Behandlungsmethoden wie Krankengymnastik, Massage, Lymphdrainage, Ergotherapie oder Logopädie. Werden Heilmittel ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Der Patient muss in der Regel zuzahlen: 10 € pro Verordnung plus 10 % der Heilmittelkosten. Diese sind in der Regel auf 6 Einheiten pro Verordnung begrenzt.

Mit geplanter Vorsorge können die Kosten zum Großteil refinanziert werden. In unserer Broschüre haben wir weitere Informationen bereit gestellt.

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