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Kieferorthopädischer Befund bei Kindern? Entweder schief oder teuer!

Kieferorthopädischer Befund bei Kindern? Entweder schief oder teuer!

Wir möchten Ihnen heute zum Thema „Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen“ einige unterstützende Informationen zur Verfügung stellen.
Wussten Sie, dass ca. 10% der zahnmedizinischen Gesamtausgaben (14,2 Mrd. €) für kieferorthopädische Maßnahmen aufgewendet werden müssen!

Die Kieferorthopädie (KfO) ist eine Fachrichtung der Zahnmedizin, die die Verbesserung der Funktion und Ästhetik, sowie die Prävention von Karies und Parodontal-Erkrankungen zum Ziel hat. Sie befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von morphologischen und funktionellen Abweichungen im Bereich des orofazialen Systems.  Das orofaziale System umfasst knöcherne, muskuläre und sensorische Strukturen im Kopf-, Kiefer- und Halsbereich.

Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherungen zur vertragszahnärztlichen Behandlung

Gemäß GKV-Richtlinie zählt zur vertragszahnärztlichen Behandlung eine kieferorthopädische Intervention dann, wenn durch Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne die Funktionen des Beißens, des Kauens, der Artikulation der Sprache, der Nasenatmung, der Mundschluss oder die Gelenkfunktion erheblich beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Der Behandlungsbedarf wird auf Basis befundbezogener kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG) gestellt. Für die Kostenübernahme durch die GKV ist ein Behandlungsbedarfsgrad von mindestens KIG 3 erforderlich. Die Spannweite der KIG liegt zwischen 1 und 5.

Wobei die Kassenleistung während der Dauer der KFO-Behandlung auf 80%, für die reine GKV-Leistung, begrenzt wird. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung, i.d.R. nach ca. 36 Quartalen, reguliert die GKV die restliche Kassenleistung i.H.v. 20% nach.  In Summe erstattet die GKV ca. 1.200 €, ab dem Fehlstellungsgrad KIG 3, für den gesamten Behandlungszeitraum.
Die Gesamtkosten, die Ihr Zahnarzt einschließlich der privatärztlichen Mehrleistungen in Rechnung stellt, betragen zwischen 3.500 € und 4.500 €, je nach Fehlstellungsgrad.

Wann soll eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen werden?

Kinder verlieren ihre ersten Milchzähne ab dem 4. Lebensjahr. Eine Zahnzusatzversicherung sollte nach dem natürlichen Prozess des Zahnwechsels (6. bis 12. Lebensjahr) abgeschlossen werden. Wichtig dabei ist, dass dies vor Feststellung einer Zahnfehlstellung (KIG 1-5) – also, bevor es zu spät ist – geschieht.

Der asano Tarif „zahnerhalt & zahnpflege“ bietet Ihnen die Sicherheit für den Fall eines drohenden KFO-Befundes.

Dieses wichtige Vorsorgethema duldet keinen Aufschub!  Am besten gleich buchen!

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