• Unterschiede gesetzliche & private Versicherung

    Unterschiede
    gesetzliche & private Versicherung

Unterschiede gesetzliche / private Versicherung

Wie sich die gesetzliche von der privaten Versicherung unterscheidet

Um die Krankenversicherung kommt in Deutschland keiner herum: Seit der Gesundheitsreform 2007 muss sich jeder Bundesbürger für den Fall einer Krankheit absichern. Damit gehört die Krankenversicherung, wie die ebenfalls staatlich vorgeschriebenen Renten-, Unfall- und Pflegeversicherungen, zur "gesetzlichen" Sozialversicherung.

Seit 1845 unter Bismarck die ersten Unternehmen Krankenkassen für ihre Fabrikarbeiter gründeten, fährt das deutsche Krankenversicherungssystem zweigleisig: Versicherte kommen in gesetzlichen oder privaten Kassen unter. Auf welchem Gleis sie fahren dürfen oder müssen, regelt das Gesetz.

Merkmale der gesetzlichen Krankenversicherung

Als eine der gesetzlichen Sozialversicherungen beruht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf dem Solidaritätsprinzip.

Alle Versicherten stehen füreinander ein. Die Beiträge werden nicht abhängig vom persönlichen Krankheitsrisiko berechnet, sondern allein nach dem Einkommen: Wer mehr Geld verdient, zahlt mehr. Der Beitragssatz variiert. Nach einer Krankenversicherungsreform liegt er seit 1. Januar 2015 bei 14,6 Prozent (Parität), allerdings dürfen die Krankenkassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Durch diese Praxis regelt sich der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen. Der Anspruch auf Leistungen hängt nicht vom Beitragsniveau oder Alter ab.

Wichtigstes Kriterium:
Die Behandlung muss nach Maßgabe der Krankenkasse wirtschaftlich sein und darf das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten. Stehen mehrere Heilungsmethoden zur Auswahl, erstattet die Kasse nach dem Minimalprinzip lediglich jene Behandlung, die mit dem geringsten Aufwand Erfolg verspricht. Deshalb bekommen Kassenpatienten beim Zahnarzt die Amalgamfüllung erstattet und müssen die teurere Kunststofffüllung aus eigener Tasche bezahlen. Mehr als 90 Prozent aller Versicherten in Deutschland sind Kassenpatienten. Die meisten von ihnen, nämlich Arbeitnehmer, die weniger als 60.750 Euro im Jahr verdienen (Stand 1.1.2019), sowie die meisten Studenten und Rentner sind gesetzlich pflichtversichert. Alle anderen, zum Beispiel Selbständige oder besser verdienende Arbeitnehmer, können sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen werden unter bestimmten Voraussetzungen in der GKV kostenlos mitversichert.

Die zahlenden Mitglieder finanzieren mit ihren Beiträgen, die im Gesundheitsfonds zusammenfließen, die gesetzlichen Kassen. Da die Höhe der Einnahmen nach dem so genannten Umlageverfahren den eigenen Finanzierungsbedarf decken muss, dürfen die Kassen bei Bedarf Zusatzbeiträge erheben, allerdings müssen sie ihren Kunden für diesen Fall auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Zugleich dürfen sie, trotz der drohend steigenden Ausgaben durch den demografischen Wandel, aber keine Rücklagen bilden. Überschüsse müssen die Kassen sogleich wieder an die Kunden ausschütten - zumindest in der Theorie.

Über 90 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind im Fünften Buch unseres Sozialgesetzbuches festgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse übernehmen muss, was medizinisch notwendig ist.

Welche Kassenleistungen von unserem Gesetzgeber festgelegt sind, können Sie hier nachlesen:
http://www.jameda.de/gesundheit/downloads/gesetzliche-kassenleistungen/

Gesetzliche Leistungen im Ausland

In Deutschland reicht es, dem Arzt die Versichertenkarte zu geben - und die Kasse zahlt. Doch wer zahlt, wenn ich im Ausland krank werde?

Wer nicht gerade zu einer Rucksackreise nach Nepal aufbricht, sondern beispielsweise zu einem Wellness-Wochenende nach Österreich, macht sich gewöhnlich keine Gedanken über eine separate Auslandsreise-Krankenversicherung.

Grundsätzlich gilt der Versichertenschutz der gesetzlichen Kasse zwar in allen Ländern der EU sowie jenen, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, etwa der Türkei. Allerdings erstatten die Kassen nur die Kosten für die Notfallbehandlung am Urlaubsort, ein teurer Rücktransport wird in der Regel nicht übernommen.

Außerdem bekommen Auslandsreisende ohne Zusatzversicherung lediglich die Behandlungsmethoden erstattet, die den Einheimischen des Gastlandes zustehen. Diese Leistungen weichen oft von vergleichbaren Fällen in Deutschland ab (etwa bei Zahnbehandlungen). Zugleich wird nur der Teil der Rechnung übernommen, der den deutschen Sätzen entspricht.

Wer in einer teuren Privatpraxis landet, zu der es im Urlaubsort womöglich gar keine Alternative gibt, muss die Differenz selbst zahlen. Das gilt auch für EU-Länder oder jene, mit denen es kein Sozialversicherungsabkommen gibt - zum Beispiel die USA.

Wann sich eine private Kranken-Zusatzversicherung lohnt

Wer gesetzlich versichert ist, erhält oftmals nicht die gleichen Leistungen erstattet wie ein Privatpatient. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen lässt sich ausbauen - durch private Zusatzversicherungen!

Doch welche lohnen sich wirklich? Auslands-Krankenversicherung? Zahn-Zusatzversicherung? Krankenhaus-Zusatzversicherung?

Wählen Sie zusätzlich das asano Schutzprogramm, damit erreichen Sie den Status als Privatpatient.

Haben Sie noch Fragen?

Zu unserem Service gehört selbstverständlich auch die telefonische Erreichbarkeit. Sie können uns zu den üblichen Bürozeiten gerne direkt anrufen.
KOOPERATIONEN

Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen:

DOWNLOAD

Hier finden Sie Prospekte, Versicherungsbedingung, Flyer, Produktinformationen, u.v.m.

FRAGEN & ANTWORTEN

Sie haben Fragen zu unseren Zusatzkrankenversicherungen?
Hier finden Sie die passenden Antworten:

© by asano AG. Alle Rechte vorbehalten.